4) Prüfungen
Im Allgemeinen gilt: Alle Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote einfließen, müssen beim Prüfungsamt oder über Jogustine (https://jogustine.uni-mainz.de) angemeldet werden! Umfangreiche Informationen zu Prüfungsleistungen (Ablauf, Formalia, Vorbereitung) gibt die studentische Studienberatung in ihren Sprechstunden und sind auf der Homepage des Studienbüros nachzulesen.
Klausuren
Bei Klausuren ist zu beachten, dass diese zentral an festgelegten Terminen stattfinden. Dafür müssen Anmeldefristen beachtet werden. Termine und Fristen für Klausuren stehen für gewöhnlich im Kommentierten Vorlesungs-verzeichnis und auf der Homepage des Studienbüros am Institut für Sozialwissenschaften.
1. Begleitend zu einer Vorlesung
Im Bachelor-Studiengang und im Diplomstudiengang wird im Modul B eine vierstündige Klausur als Prüfungsleistung geschrieben. Diese Klausur findet begleitend zu einer Vorlesung aus dem Modul B statt. Inhaltlich ist sie demzufolge an der jeweiligen Vorlesung orientiert. Für Nebenfach-Studierende besteht die Möglichkeit, die Zwischen-prüfung nach dem Grundstudium ebenfalls in Form dieser Klausur ab¬zulegen.
Bei einer vorlesungsbegleitenden Klausur erklären die Lehrenden, welche inhaltlichen Schwerpunkte für die Klausur gesetzt werden und welche zusätzliche Literatur über die Mitschriften hinaus dabei hilf-reich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte unbedingt nachgefragt werden.
2. Abschlussprüfung für Studierende im Diplomstudiengang
Im Diplomstudiengang wird eine der drei Abschlussprüfungen in Form einer vierstündigen Klausur erbracht. Die Klausur wird bei einem prü-fungsberechtigten Lehrenden des gewählten Studienschwerpunktes geschrieben. Die Themen für die Klausur - in der Regel handelt es sich um zwei bis drei - werden vorher mit dem Lehrenden abge-stimmt. Üblicherweise werden in der Klausur fünf Fragen vorgelegt, von denen eine nicht beantwortet werden muss. Ziel einer Klausur ist es, die Fragen analytisch und gründlich zu bearbeiten.
Zentrale Anforderungen bei Klausuren:
Man muss sich Wissen zu einem bestimmten Thema aneignen. Allerdings geht es nicht um reine Reproduktion und umfassende Darlegung von Wis-sen, sondern die Leistung besteht darin, selbständig aus dem vorhandenen Wissen die relevanten Teile zu selektieren, diese ansprechend zu präsentie¬ren und analytisch zu argumentieren. Das systematische Strukturieren der Beantwortung und die eigene Problemanalyse werden erwartet. Dabei ist die begriffliche Klarheit Voraussetzung. Die Fragen werden im Fließtext be¬antwortet!
Tipps:
- Die Beantwortung der Frage sollte nach dem klassischen Schema in eine kurze Einleitung, einen Hauptteil und einen Abschluss struktu-riert werden.
- Man sollte überprüfen, ob alle in der Frage genannten Punkte berück¬sichtigt wurden.
- Es sollte nur soviel Faktenwissen referiert werden, wie zum Verständ-nis des Themas und zur Illustration der Argumentation notwendig ist.
- Auf Zitate sollte verzichtet werden, nicht jedoch auf Beispiele.
- Am Ende der Klausur sollte genug Zeit zur Verfügung stehen, um den Text auf Fehler, Transparenz und den Gang der Argumentation durchzusehen. Wenn Ihr noch Zeit habt, könnt Ihr einzelne Seiten, die durch Korrekturen unübersichtlich geworden sind, noch einmal abschreiben.
- Nichts ist schlimmer als eine inhaltlich nicht abgeschlossene Klausur. Daher ist das Zeitmanagement ein nicht zu unterschätzender Faktor.
- Die Schrift sollte lesbar sein.
Die mündliche Prüfung
Mündliche Prüfungen finden am Institut für Soziologie in allen Studiengängen statt, entweder studienbegleitend (Bachelor-Studiengang) oder als Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung (Diplom-, Master und Ma-gisterstudiengang). Die Anforderungen an mündliche Prüfungen bleiben da-bei aber die gleichen:
- Fundiertes Wissen zu einem gewählten Thema muss angeeignet wer-den.
- Dieses Wissen muss strukturiert und mit einer eigenen Problemanaly¬se präsentiert werden.
- Die Argumentation sollte begrifflich klar sein, was voraussetzt, dass man Begriffe auch definieren kann.
- Man sollte also einen eigenen Standpunkt zum gewählten Thema entwickeln und begründet argumentieren können.
- Es muss darüber hinaus gezeigt werden, dass man das Thema in der fachwissenschaftlichen Diskussion des gewählten Studienschwerpunk-tes verorten und einbetten kann.
Dauert die Prüfung 30 Minuten, so sind in der Regel zwei Themen, ist die Dauer auf 45 Minuten angesetzt (Abschlussprüfungen), so sind drei Themen vorzubereiten. Die Themen und die Literatur sind vor der Anmeldungen beim Prüfungsamt mit den Prüfenden abzusprechen! In der Prüfung ist für jedes Thema 15 Minuten veranschlagt. Die Prüfung wird durch die prü¬fungsberechtigten Lehrenden geleitet, begleitet von einem so genannten Beisitzer, der meistens ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am jeweiligen Lehrstuhl ist. Der Beisitzer wird vom Prüfenden ausgewählt.
Tipps
- Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass zur Prüfung das Prüfungspro-tokoll mitgebracht wird, sonst kann die Prüfung nicht stattfinden!
- Wie die Prüfung genau abläuft, hängt vom Prüfenden ab. Es lohnt sich daher nachzufragen, ob es Wünsche seitens des Prüfers gibt, et¬
- wa ein Thesenpapier zum jeweiligen Thema oder ein fünfminütiges Kurzreferat pro Thema usw.
- Die Literaturliste sollte zur Prüfung mitgebracht werden, um eventu-elle Missverständnisse zu vermeiden.
- Wenn Fragen nicht verstanden wurden, sollte man einfach nachfra-gen. Das ist besser als minutenlanges Schweigen oder abwegige Antworten.
- Man sollte ruhig um Bedenkzeit bitten, wenn man eine komplexe Fra¬ge zu beantworten versucht.
- Wenn man auf eine Frage nicht antworten kann, so sollte man das auch klar sagen, damit nicht Zeit für andere Fragen verloren geht.
Die mündliche Verteidigung der Abschlussarbeit
Die mündliche Verteidigung der Abschlussarbeit dient der abschließenden Diskussion über die vorgelegte Arbeit. Im Bachelorstudiengang dauert die Verteidigung 30 Minuten, im Master- und Diplomstudiengang etwa 60 Minu-ten. Anwesend bei der Verteidigung im Diplom sind die beiden Gutachter der Arbeit und ein/e Vorsitzende/r, im BA- und MA-Studiengang der die Erstgutachter/in und ein Beisitzer/eine Beisitzerin.
Einleitend soll ein zehn- (BA) bis zwanzigminütiges (MA/Dipl.) Referat gehalten werden. Dabei wird
- kurz die eigene Arbeit vorgestellt,
- zu den in den Gutachten angegeben Anmerkungen und offenen Fra-gen kritisch Stellung bezogen.
Anschließend erfolgt die Diskussion mit den Gutachtern.
Tipp
Von defensiven Strategien bei der Verteidigung ist unbedingt abzuraten. Zwar sollte man auf die Kritik der Gutachter eingehen, dabei aber immer den eigenen Standpunkt begründet verteidigen und ggf. auch noch mal nachlesen (z.B. wenn argumentiert wird, dass ein Diskussionsstrang zum Thema nicht verfolgt wurde) und entsprechend argumentieren.